Sa 20.04.2024 - 05:38

Aktuelle Fördermittel

In der Vergangenheit sind die Fördermittel für die Einspeisung von Solarstrom durch die Bundesregierung immer weiter gekürzt worden. Parallel dazu verzeichnen speziell in Asien die Preise für die Solarmodule ebenfalls einen Abwärtstrend, so dass es sich selbst bei gekürzten Einspeisevergütungen rentiert, eine Photovoltaikanlage zu betreiben.

In jedem Fall lohnt sich eine genaue Berechnung der Solarerträge, die von einer Reihe von Faktoren wie beispielsweise der Exposition und Neigung des Daches abhängen.

Welche Vergütung Sie nach den neuen Förderrichtlinien für PV-Anlagen auf und an Gebäuden erhalten, können Sie gerne telefonisch bei uns erfragen oder hier nachlesen


Eigenverbrauch
Anlagenbetreiber (oder Dritte) können mehr als 10% des erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen und müssen diesen somit nicht teuer einkaufen. Sie sind damit nicht an zukünftige Strompreis-Erhöhungen der Energie-Konzerne gebunden.
Eine zusätzliche Vergütung, wie noch vor der Neuregelung des EEG 2012 wird allerdings für den selbst verbrauchten Strom nicht mehr gezahlt.

Klarstellung:
Im Rahmen des Eigenverbrauchs gilt bei Versorgung Dritter (Lieferung an Dritte), dass die Versorgung nicht über das öffentliche Netz erfolgen darf und für die gelieferte Strommenge eine reduzierte EEG-Umlage erhoben werden muss (analog des sogenannten Grünstromprivilegs).


Die Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre festgeschrieben zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Bezüglich weiterer Einzelheiten verweisen wir auf den genauen Wortlaut des EEG-Gesetzes.